Beratung. Die praxisnahe Lösung Ihres Problems

Die Rechtsberatung sieht in der Praxis oft so aus: Dem Mandanten wird das juristische Problem unter Verwendung möglichst vieler Fachbegriffe aufgezeigt – und am Ende wird er mit eben diesem Befund alleine gelassen. Eine praxisnahe, konstruktive rechtliche Beratung sieht anders aus. Wir analysieren Ihr Anliegen umfassend und erläutern Ihnen die rechtlichen Aspekte leicht verständlich.
Anschließend lösen wir die Problemstellungen mit aller juristischen Kompetenz, dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die wirtschaftlichen Gesichtspunkte. Die konkrete Lösung Ihres Problems kann zum einen in der Erstellung von (Kurz-)Gutachten oder der Erstellung von Vertragsdokumenten liegen. Gegebenenfalls liegt sie aber auch in der außergerichtlichen Verhandlung mit der Gegenseite oder aber doch auf dem Beschreiten des Gerichtsweges. Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile der möglichen Lösungswege und unterbreiten eine Risikoabwägung. Sie entscheiden dann, ob und welchen Weg Sie mit uns gehen möchten.

GEMEINSAM. Die beste Lösung finden

Gemeinsam kombinieren wir individuelle und zielführende Strategien mit modernen Technologien. Das Ergebnis sind maßgeschneiderte Lösungen, die überzeugen.

Wir beraten Sie anwaltlich und vertreten Sie gerichtlich 

Zivilrecht

Forderung geltend machen oder abwehren

• Schadensersatz und Schmerzensgeld (insbesondere aus Unfällen)
• Gewährleistung Kaufvertrag (insbesondere Auto), Werkvertrag
• Vertragsgestaltung
• Verbraucherverträge
• Versicherungsrecht
• Zwangsvollstreckung

Wir beraten Sie anwaltlich und vertreten Sie gerichtlich 

Erbrecht

Erbe antreten

• Umfassende Beratung
• Vergleichsgespräche mit der Erbengemeinschaft
• Anfechtung Testamente
• Anfechtung im Erbscheinerteilungsverfahren
• Gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen/Pflichtteilen
• Auseinandersetzung Erbengemeinschaft

Erbe regeln:

• Entwurf Testament/Prüfung Testament
• Enterbung
• Vermächtnisse und Auflagen
• Gemeinschaftliche Testamente
• Unternehmensnachfolge

Wir beraten Sie anwaltlich

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wappnen Sie sich für den Fall, dass Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall verlieren sollten. Beide rechtlichen Verfügungen gehören zur wichtigen Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben. So treffen Sie heute bei vollem Bewusstsein und mit klarem Verstand alle wichtigen Entscheidungen für den schlimmsten Eventualfall im Leben.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Notfall vertreten darf, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mir der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie die gerichtliche Betreuung. Bei dieser trifft im Notfall ein Fremder für Sie alle Entscheidungen. Die meisten Menschen wollen in dieser Situation einen Menschen an Ihrer Seite wissen, dem sie gut kennen und dem sie vertrauen.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie die Ärzte Sie medizinisch versorgen dürfen oder sollen, wenn Sie diese Wünsche im Notfall nicht mehr mündlich äußern können. So können Sie ein unwürdiges Lebensende an „Schläuchen und Geräten“ verhindern, wenn längst klar ist, dass diese Versorgung das Leben gar nicht mehr retten, sondern nur noch künstlich verlängern kann.

Wir beraten Sie anwaltlich und vertreten Sie gerichtlich

Familienrecht

Trennung und Scheidung

• Unterhalt
– Trennungsunterhalt,
– nachehelicher Unterhalt,
– Kindesunterhalt
• Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung
bei Immobilien:
Auseinandersetzung anteiliges Eigentum, Gesamtschuldnerausgleich, Nutzungsentgelte
• Elternunterhalt, Regress Sozialhilfeträger
• Unterhalt aus Anlass der Geburt
• Sorgerecht/Umgang
• Versorgungsausgleich
• Gewaltschutz, Zuweisung Wohnung
Ehe- und Erbverträge (Schutz Unternehmen/ Zweitehe)
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
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