Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wappnen Sie sich für den Fall, dass Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall verlieren sollten. Beide rechtlichen Verfügungen gehören zur wichtigen Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben. So treffen Sie heute bei vollem Bewusstsein und mit klarem Verstand alle wichtigen Entscheidungen für den schlimmsten Eventualfall im Leben.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Notfall vertreten darf, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mir der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie die gerichtliche Betreuung. Bei dieser trifft im Notfall ein Fremder für Sie alle Entscheidungen. Die meisten Menschen wollen in dieser Situation einen Menschen an Ihrer Seite wissen, dem sie gut kennen und dem sie vertrauen.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie die Ärzte Sie medizinisch versorgen dürfen oder sollen, wenn Sie diese Wünsche im Notfall nicht mehr mündlich äußern können. So können Sie ein unwürdiges Lebensende an „Schläuchen und Geräten“ verhindern, wenn längst klar ist, dass diese Versorgung das Leben gar nicht mehr retten, sondern nur noch künstlich verlängern kann.